|
Die Kastration von Hengsten ist der häufigste tierärztliche Eingriff an Neuweltkameliden und darf nur unter Schmerzausschaltung vorgenommen werden. Ob ein Hengst kastriert werden soll, entscheidet der Tierhalter aufgrund der Gruppenkonstellation oder der Zuchtauslese. Kastration ist angezeigt für Hobbytierhaltungen sowie bei Hengsten mit genetischen Fehlern, bei überzähligen Zuchttieren oder bei Tieren, die für Trekking eingesetzt werden. Durch die Kastration wird das Tier umgänglicher, die Wallache sind ruhiger und untereinander verträglicher.
Die Kastration sollte nicht vor dem 18. Lebensmonat erfolgen, weil der Hormonhaushalt das Wachstum steuert. Durch sehr frühes Kastrieren im Alter von 6 Monaten bleibt zwar das Wachstum der Hengstzähne meist aus (was erwünscht wäre), hat aber ein zu starkes Längenwachstum der Röhrenknochen zur Folge, das vor allem für Trekkingtiere nachteilig ist. Einzig bei Junghengsten, die Veranlagung zu einer Fehlprägung zeigen, empfiehlt sich eine sehr frühe Kastration.
Ist ein bereits geschlechtsreifer Hengst kastriert worden, soll dieser nicht sogleich in eine Stutenherde gebracht werden. Es dauert nämlich ein paar Wochen, bis die letzten Samenzellen aus dem Körper ausgeschieden sind und ein paar Monate, bis sich der Hormonspiegel soweit gesenkt hat, dass das Hengstverhalten nicht mehr ausgeprägt ist.
|